Islamisch-Theologische Textwissenschaften: Koran, Hadith

Die Islamisch-Theologischen Textwissenschaften: Koran, Hadith repräsentieren zwei Kernfächer der islamischen Theologie, die auf eine traditionsträchtige und vielfältige Geistesgeschichte zurückblicken können. An unserem Institut sind die Zeit und Ort bedingenden Transformationen dieser Disziplinen von ebenso wesentlichem Stellenwert wie deren konstituierenden Weichen, weshalb eine mehrperspektivische, kritische Auseinandersetzung mit den Primärquellen des Islam die wegweisende Blickrichtung in Forschung und Lehre vorgibt.

Curricular erschöpfen sich die Textwissenschaften Koran und Hadith in den Arbeitsbereichen der Koranexegese, in der Prophetenbiographie und den Hadithwissenschaften.

Die Koranexegese (tafsīr) bezeichnet jeden Forschungsbereich, der das Erläutern bzw. das 'Enthüllen' der Bedeutung(en) des Koran darzulegen intendiert. Dieser Zielsetzung werden über die Jahrhunderte eine Vielzahl an Ansätzen, Methoden und Theorien zuteil, welchen sowohl in Forschung als auch in Lehre besondere Beachtung geschenkt werden soll. Studierende des IITS erwerben im Kontext der Koranexegese Kenntnisse zu ausgewählten Kernthemen, der Geschichte und Vielfalt islamischer Koranauslegung, ihrer Ideen, Methoden und Ausgangspunkte, vor dem Hintergrund einer verknüpfenden Forschungsperspektive von Systematik und Historie.

Die Hadithwissenschaften (ulūm al-ḥadīṯ) als auch die Prophetenbiografie (sira) zentralisieren den Propheten Muhammad, dessen Aussagen und Handlungen und dessen Wirken im Kontext des Offenbarungsprozesses. Zwar gilt dieser Arbeitsbereich als eine eigenständige Disziplin, deren Grenzen vor dem Hintergrund dessen Aufgabenbereichs klar definiert werden können, dennoch spielt der Bereich zeitgleich eine verknüpfende Rolle zwischen den Kerndisziplinen, wie etwa der Islamischen Jurisprudenz oder der Koranexegese. Das Wirken des Propheten Muhammad gilt in der islamischen Theologie neben der Primärquelle des Koran als eine zuverlässige Bezugsquelle, die einerseits zur Ableitung von "Normen zur Regelung des muslimischen Gesellschaftslebens" (siehe Arbeitsbereich: Islamische Jurisprudenz), sowie andererseits zur 'Enthüllung' der Bedeutungen des Korans geltend gemacht wird.