Änderungen im Studienrecht

15.06.2022

Ab dem Wintersemester 2022/23 gibt es bedeutende Änderungen im Studienrecht. Mit 1. Oktober 2022 tritt die Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) in Kraft.

Teile der Novelle haben weitreichende, studienrelevante Auswirkungen - unabhängig davon, ob Sie gerade studieren oder wieder studieren wollen. Sie betrifft die Zahlungsfristen für den Studien-/ÖH-Beitrag, den Entfall der einjährigen Sperrfrist bei einer nicht bestandenen STEOP, Antrags- und Zulassungsfristen, 16 ECTS Mindeststudienleistung sowie Anerkennungen.

Alle Informationen finden Sie auf der Website des Studienservice und Lehrwesen.

 

Nähere Informationen zu den Anerkennungen:

Wichtige Information für alle Studierenden, die im WS 2021/22 bzw. davor zu einem Studium bzw. zu mehreren Studien zugelassen wurden: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierter Prüfungen muss bis spätestens 30.09.2022 beantragt werden. Nach dem 01.10.2022 ist eine Anerkennung von Leistungen, die bereits vor der Zulassung absolviert wurden, nicht mehr möglich.

Die Unterlagen zur Anerkennung finden Sie im Studienbereich unter Formulare.