Anerkennungen und Validierungen

Änderungen im Studienrecht

Mit 1. Oktober 2022 tritt die Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) in Kraft. Teile der Novelle haben weitreichende, studienrelevante Auswirkungen - unabhängig davon, ob Sie gerade studieren oder wieder studieren wollen.

Alle Informationen finden Sie auf der Website des Studienservice und Lehrwesen.

Anerkennungen

Was wird anerkannt?

Ein Anerkennungsverfahren ist erforderlich, wenn eine im Curriculum vorgeschriebene Lehrveranstaltung durch eine Lehrveranstaltung, die Sie nicht im Rahmen des Islamisch-Theologischen Studiums bzw. der Islamischen Religionspädagogik absolviert haben, ersetzt werden soll.

Die rechtliche Grundlage für Anerkennungen bildet § 78 des Universitätsgesetzes. Nähere rechtliche Informationen dazu finden sich auch auf der Seite des Studienpräses.

 

Beispiele für Anerkennungen:

  • Wenn Sie Leistungen, die an der Universität Wien erbracht wurden, für die Islamisch-Theologischen Studien (BA) bzw. die Islamische Religionspädagogik (MA) verwenden wollen.
  • Wenn Sie Leistungen, die Sie an einer anderen in- oder ausländischen Universität oder einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung erworben haben, für die Islamisch-Theologischen Studien bzw. für die Islamische Religionspädagogik verwenden wollen.

Achtung!

Leistungen, die unter einem falschen Studienplanpunkt (d.h. in einem falschen Modul) am Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht anerkannt, sondern nur richtig zugeordnet werden. Sie können die Zuordnung selbst über u:space vornehmen oder Sie wenden sich direkt an die StudienServiceStelle des Instituts.

Ablauf von Anerkennungen

  1. Lassen Sie sich vorab in der StudienServiceStelle beraten: Dazu senden Sie Ihre Unterlagen an sss.iits@univie.ac.at und warten Sie auf eine Rückmeldung, Sie können auch während der Sprechstunden telefonisch nachfragen.
    ACHTUNG: Bei ausländischen Studienabschlüssen senden Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen mit, unbedingt mit englischer oder deutscher Übersetzung der Zeugnisse.
  2. Basierend auf dieser Beratung füllen Sie das Formular "Anerkennungsliste" aus. Hier sind in der linken Spalte die bereits absolvierten Lehrveranstaltungen einzutragen, die laut der StudienServiceStelle für eine Anerkennung in Frage kommen, in der rechten Spalte jene Lehrveranstaltungen, für welche die Anerkennung gelten soll. Dieses senden Sie gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungen" an sss.iits@univie.ac.at.
  3. Ihr Antrag wird innerhalb von 8 Wochen bearbeitet und ein Bescheid ausgestellt, den Sie per E-Mail erhalten. Der Bescheid ist nach vier Wochen rechtskräftig (bzw. nach einem schriftlichen Rechtsmittelverzicht per Mail). Die anerkannten Lehrveranstaltungen erscheinen erst nach dem Erwirken der Rechtskraft in Ihrem Prüfungspass.

Info: Der Bescheid ist ein rechtsgültiges Dokument und muss aufgehoben werden. Beim Abschluss des Studiums, sprich bei der Einreichung des Prüfungspasses, müssen ALLE Anerkennungsbescheide mitgebracht werden.

Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen

Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (z.B. private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (z.B. beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

Für alle Anerkennungen sind Fristen zu beachten:

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

Ablauf der Validierung

  1. Formular elektronisch ausfüllen, Unterlagen vorbereiten, mit Handysignatur oder eingescannter Unterschrift signieren (Formular muss bearbeitbar bleiben).
  2. Dieses Formular inklusive Unterlagen ist elektronisch per E-Mail (u:account) bei der StudienServiceStelle einzureichen.
  3. Die StudienServiceStelle informiert, in welcher Form die Validierung stattfindet (per E-Mail, online Gespräch, Gespräch vor Ort).
  4. Ergebnis der Validierung wird den Studierenden per E-Mail (u:account) übermittelt.

Informationen zum weiteren Ablauf

Erst nach Durchführung der Validierung von Lernergebnissen von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen durch die fachlich zuständige SPL kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

 

Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:
  1. Der Antrag auf Anerkennung ist bei der StudienServiceStelle (siehe dazu Informationen und Formular auf den Websites des StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät) zu stellen.
  2. Das Formular "Formular_Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen (ab 1.10.2022)" ist dem Antrag auf Anerkennung als Nachweis der Leistung beizulegen.
  3. Die Qualifikation (Quellleistung) sowie die Prüfung/Lehrveranstaltung für die anerkannt werden soll (Zielleistung) ist im Formular anzuführen.

 

Validierung kann nicht erfolgen:

Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden: Die laut Curriculum angebotene LV/Prüfung ist zu absolvieren.

 

Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:
  1. Die StudienServiceStelle schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.
  2. Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
  3. Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an die StudienServiceStelle.
  4. SPL trifft Entscheidung, ob Validierung erfolgen kann oder nicht.

Oben beschriebener Ablauf in einer Grafik