Lehrveranstaltungen und Prüfungen

LV-Typen

Prüfungsimmanente (pi) Lehrveranstaltungen (Seminare, Kurse, Übungen, etc.):

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung unbedingt notwendig. Die Curricula sehen für Bachelor und Master Teilnahmebeschränkungen (in unterschiedlichem Ausmaß je nach LV-Typ) vor. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach einem Präferenzsystem, wobei die Studierenden selbst Punkte (je nach Bedeutung) vergeben müssen.

Nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltungen (Vorlesungen):

Für den Besuch der Lehrveranstaltung ist nur eine Registrierung notwendig, die grundsätzlich wie bei Anmeldungen zu pi-Veranstaltungen funktioniert. Bitte nutzen Sie diese Anmeldung, da Sie sonst keinen Zugang für Moodle haben.

Informationen zu Prüfungen

Prüfungstermine werden bei der jeweiligen Lehrveranstaltung in u:find ausgewiesen. Mit einem Klick auf den Prüfungstermin kann die Anmeldung für die Prüfung erfolgen (Anmeldezeitraum beachten!)

Ein Prüfungsantritt ist nur durch vorhergehende Anmeldung über u:find möglich. Die Anmeldephase wird ca. 2 Wochen vor dem Termin freigeschaltet. Eine Abmeldung ist bis 1 Tag vor der Prüfung möglich. Bei Nichterscheinen trotz Anmeldung ohne Angabe eines triftigen Grundes erfolgt eine Sperre für den nächsten Prüfungstermin. Ohne Anmeldung zur Prüfung können Sie nicht teilnehmen.

Abweichende Prüfungsmethoden sind für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können, möglich. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Team Barrierefreiheit.

Kommissionelle Wiederholungsprüfungen

Eine kommissionelle Wiederholungsprüfung ist notwendig, sobald eine Prüfung 3x negativ beurteilt wurde. Der vierte Prüfungsantritt wird dann vor einem Prüfungssenat mit min. drei Mitgliedern abgelegt. 

Die Anmeldung zur komm. Wiederholungsprüfung erfolgt in der StudienServiceStelle des Institut:

  • Anmeldung mit hier verlinktem Formular min. 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
  • Die SPL muss den Antrag genehmigen.
  • Nach der Genehmigung erstellt die SSS ein Prüfungsprotokoll, das an die*den Studierende*n und die drei Prüfer*innen versandt wird.

Ist der vierte Prüfungsantritt ebenfalls negativ, erfolgt der Ausschluss vom Studium.