Studienabschluss

Sobald alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis aufscheinen und positiv beurteilt sind, gibt es zwei Möglichkeiten für den Studienabschluss:

  1. Alle Lehrveranstaltungen sind bereits richtig zugeordnet, dann erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum Online-Studienabschluss.
  2. Sie haben einen Wechsel bei den Schwerpunkten vorgenommen, daher sind möglicherweise nicht alle LV korrekt zugeordnet. Dann reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen (Sammelzeugnis, ggf. Anerkennungsbescheide, Bestätigung der statistischen Erhebung) in der StudienServiceStelle ein. Ihre Abschlussbestätigungen werden im StudienServiceCenter rund vier Wochen nach der Einreichung ausgestellt (Verständigung erfolgt per E-Mail auf die unet-Adresse).

Bitte beachten Sie, dass das Datum der letzten für das betreffende Studium vorgeschriebenen Prüfung auch das Abschlussdatum ist.

Gem. § 68 (1) UG 2002 erlischt die Zulassung zu einem Studium mit dem Datum des Abschlusses. Sollte keine aufrechte Zulassung zu einem weiteren Studium bestehen, so ist die Ablegung von Prüfungen bzw. der Besuch prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen nach dem Abschlussdatum nicht zulässig.

Die Beantragung der Abschlussdokumente bleibt davon unberührt und kann selbstverständlich erst nach Studienabschluss erfolgen.

Statistische Erhebung bei Absolvent*innen

Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BGBl. zur Änderung der Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden vom September 2009) sind Absolvent*innen verpflichtet, eine Online-Befragung auszufüllen. Durchgeführt und ausgewertet werden diese Befragungen von der Statistik Austria.

  • Ausfüllen: Bitte füllen Sie das Formular der Statistik Austria aus.
  • Bestätigung: Nachdem Sie Ihre Daten abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung. Übermitteln Sie diese gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen an die StudienServiceStelle (online oder persönlich in der Sprechstunde).

Erhalt der Abschlussunterlagen

Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten werden Abschlussunterlagen grundsätzlich nur mehr in digitaler Form erstellt. Die Unterlagen werden mittels elektronischer Amtssignatur beglaubigt und sind daher vollwertige, behördliche Dokumente. Die Zustellung dieser digitalisierten Unterlagen erfolgt im Regelfall via E-Mail.

Nähere Informationen zur Amtssignatur entnehmen Sie der Website des Büro Studienpräses.

Sollten Sie zusätzlich zu den digitalisierten Abschlussunterlagen auch handschriftlich gefertigte Dokumente benötigen (beispielsweise für Anerkennungen oder Bewerbungen im Ausland), so können Sie diese via Kontaktformular des SSC beantragen. Nach dem Erhalt Ihres Antrags werden Sie vom SSC kontaktiert und über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informiert. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt nach Vereinbarung.

Über diesen Link können Sie die jeweilige Amtssignatur überprüfen. Allgemeine Informationen zum Thema Amtssignatur finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.